Massnahmen zur Förderung von Generika und Biosimilars
Montag, 13. November 2023
Im Rahmen der Revision wird per 01.01.2024 der erhöhte Selbstbehalt bei Bezug eines teureren Arzneimittels von 20 % auf 40 % erhöht. Die Regeln zum differenzierten Selbstbehalt gelten neu auch für Biosimilars. Detailliere Informationen finden Sie im Faktenblatt des BAG.
In der Struktur der INDEX-Daten sind keine Anpassungen notwendig. Im Feld SLOPLUS wird der differenzierte Selbstbehalt mit den Werten 1 (mit erhöhtem Selbstbehalt) und 2 (mit normalem Selbstbehalt) unterschieden. Analog der Mehrwertsteuer liefern wir den aktuellen Prozentsatz nicht mit, d.h. der Prozentsatz muss durch den Softwarehersteller angepasst werden.
Die Biosimilars und Referenzpräparate haben bereits im Feld SLOPLUS den Wert 2 hinterlegt. Wir werden diesen, wo notwendig, auf den Wert 1 anpassen (gem. BAG).
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