ARTICLE/REGULATIONS: Weitere Indikationen für die rezeptfreie Abgabe gemäss VAM Art. 45

Lundi 20 avril 2020

Art. 45 der Arzneimittelverordnung VAM regelt die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung durch Apothekerinnen und Apotheker (Art. 24 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 HMG). Der Anhang 2 der VAM nennt die zulässigen Indikationen und Arzneimittel. In den INDEX-Datenbanken werden diese unter ARTICLE/ART/REGULATIONS mit einem CODE Sale.SM.B.Plus.* gekennzeichnet. Per 1. April 2020 hat das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG auf ihrer Webseite die Liste gemäss Anhang 2 erweitert.

Art. 45 der Arzneimittelverordnung VAM regelt die Abgabe verschreibungspflichtiger Arzneimittel ohne ärztliche Verschreibung durch Apothekerinnen und Apotheker (Art. 24 Abs. 1 Bst. a Ziff. 1 HMG). Der Anhang 2 der VAM nennt die zulässigen Indikationen und Arzneimittel. In den INDEX-Datenbanken werden diese unter ARTICLE/ART/REGULATIONS mit einem CODE Sale.SM.B.Plus.* gekennzeichnet. Per 1. April 2020 hat das Bundesamt für Gesundheitswesen BAG auf ihrer Webseite die Liste gemäss Anhang 2 erweitert. Daher wird im INDEX im Schema CODE der CDTYP 57 um folgende Codes ergänzt:

  • Sale.SM.B.Plus.Conception
  • Sale.SM.B.Plus.Dermatoses
  • Sale.SM.B.Plus.Eye
  • Sale.SM.B.Plus.Hypotension
  • Sale.SM.B.Plus.Insomnia
  • Sale.SM.B.Plus.TravelSickness
  • Sale.SM.B.Plus.Urogenital
  • Sale.SM.B.Plus.VitaminMineral

In den kommenden Tagen werden die betroffenen Artikel entsprechend im Element ARTICLE/ART/REGULATIONS gekennzeichnet.