Freitag, 12. April 2024
Änderung SL-Daten
Als Stammdatenanbieter ist es uns ein Anliegen den Markt so gut wie möglich abzubilden. Daher haben wir bei Änderung GTIN jeweils den Vorgängerartikel bis zu dessen Abverkauf in der Spezialitätenliste (SL) gelistet belassen. Dies wird zukünftig nicht mehr möglich sein. Konkret bedeutet dies, dass bei einer Änderung GTIN die Zulassungsinhaberin die Artikel zwingend beim Bundesamt für Gesundheit (BAG) für die Spezialitätenliste anmelden muss (Administrative Änderung), ansonsten dürfen die Artikel nicht mehr als SL ausgegeben werden.
Seit einiger Zeit gibt es beim BAG die Möglichkeit der Parallellistung, sodass beide Artikel gleichzeitig in der SL aufgeführt sind. Eine solche Parallellistung ist während maximal 12 Monaten möglich.
In unseren Daten existieren aktuell noch Artikel, welche als SL gekennzeichnet sind, die jedoch seit mehr als 12 Monaten nicht mehr auf der SL aufgeführt sind. Wir sind daher in Absprache mit dem BAG verpflichtet, bei diesen Artikeln die SL-Daten per 01. Mai 2024 zu löschen (blaue Spalten).
Möglicherweise sind Teile dieser Artikel noch im Markt verfügbar. Sie finden die betroffenen Artikel unten in der Artikelliste.